Praxisleistungen

Allgemeine Informationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Ärzten und Vertretern der Krankenkassen gibt unter anderem Richtlinien zur Art, dem Umfang und der Anzahl oder des Intervalls von Vorsorgeuntersuchungen für Versicherte heraus, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Auch die Privatversicherungen orientieren sich in aller Regel an den Empfehlungen des G-BA.

Diese Untersuchungen und Leistungen haben wir in den Rubriken Grundleistungen und Vorsorgen/Nachsorgen für Sie zusammengefasst

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dagegen IGeL-Leistungen als solche definiert, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind und mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erbracht werden.

Dies gilt auch für Untersuchungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die aufgrund zulassungsrechtlicher Gründe von uns nicht über die gesetzliche Versicherung abgerechnet werden dürfen. Hierzu zählen in unserer Praxis die Ultraschalluntersuchung des Herzens und der Halsschlagader.

Zu den Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden können, zählen z.B. vorbeugende Impfungen für Auslandsreisen, bestimmte CheckUp-Untersuchungen, Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen, im Regelfall auch Außenseiterbehandlungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, wie z.B. Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt oder anderer Behörden.

Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu begleichen.

Diese Untersuchungen und Leistungen haben wir für Sie in der Rubrik erweiterte Leistungen zusammengefasst.